Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Broschüre zur "Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen in der Altenpflege" herausgegeben.
Arbeitgeber sollten darauf achten, zunächst den Aufenthaltsstatus des potenziellen Arbeitnehmers bzw. Auszubildenden zu klären und den Aufenthaltstitel auf Nebenbestimmungen zu prüfen. Weitere Infos finden Sie in unserem Link:
Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
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Beschäftigung von Flüchtlingen in der Altenpflege
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