Die wirtschaftliche Situation der Vertragsärzte ist trotz „staatlicher“ Honorarerhöhung im Jahr 2009 insbesondere unter den Rahmenbedingungen der Regelleistungsvolumina weiter schwierig. Einige Kassenärztliche Vereinigungen unterbreiten ihren Mitgliedern betriebswirtschaftliche Beratungen im Rahmen ihres Serviceangebotes. Zur Aufrechterhaltung eines erfolgreichen Unternehmens „Arztpraxis“ sind diese Angebote sicher sinnvoll und notwendig.

Neben den Aktivitäten der KVen stehen externe Spezialisten zur Verfügung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds für Existenzaufbauberatungen (ESF) bis zum 31. Dezember 2011 Fördergelder für externe Unternehmensberatungen. Das BAFA und der ESF gewähren Unternehmern, die seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind, einen Zuschuss in Höhe von 50Prozent der Beraterkosten, maximal jedoch 1 500 Euro.

Die Fördergelder werden bewilligt, wenn der Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme nicht mehr als 43 Millionen Euro beträgt. Auf die Gewährung dieser Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch. Um die Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, muss die Beratung bis zum 31. Dezember 2011 begonnen haben. Der Zuschuss wird nicht im Vorhinein gewährt, sondern erst, nachdem die Beraterkosten aus eigenen Mitteln bezahlt wurden. Ein entsprechender Antrag muss spätestens drei Monate nach Beratungsabschluss bei der zuständigen Leitstelle* eingereicht werden. Dem Antragsformular sind der Beratungsbericht, die Beraterrechnung und als Zahlungsnachweis der entsprechende Kontoauszug beizufügen. Innerhalb des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2011 kann ein Antragsteller einen Zuschuss für mehrere Beratungen erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratungen sich inhaltlich voneinander unterscheiden.

*Förderungsgesellschaft des BDS-DGVmgH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe

August-Bier-Straße 18, 53129 Bonn, Telefon: 02 28/21 00 33, Telefax: 02 28/21 18 24, foerder-bds@t-online.de, www.bds-dgv.de/index.htm

Quelle: www.kassenarzt.de Seite 50